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Die Bürgschafts-Falle: Wenn fremde Schulden zu eigenen werden
Warum Sie niemals bürgen sollten
„Kannst du nicht einfach unterschreiben? Es ist nur eine Formalität. Ich zahle doch sowieso zurück." Dieser Satz hat schon Tausende von Menschen in die Schuldenfalle geführt. Die Rede ist von Bürgschaften.
Eine Bürgschaft bedeutet: Man verpflichtet sich, für die Schulden einer anderen Person einzustehen, falls diese nicht zahlt. Klingt harmlos, wenn man dem anderen vertraut. Ist es aber nicht.
Wie Bürgschaften funktionieren
Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften. Bei der „Ausfallbürgschaft" muss der Gläubiger erst versuchen, vom Hauptschuldner zu bekommen. Erst wenn das scheitert, kommt der Bürge dran.
Bei der „selbstschuldnerischen Bürgschaft" kann der Gläubiger direkt zum Bürgen gehen, ohne erst den Hauptschuldner zu mahnen. Diese Variante ist für Bürgen besonders gefährlich und wird von Banken bevorzugt.
Oft wissen Bürgen gar nicht, welche Art von Bürgschaft sie unterschrieben haben. Sie vertrauen darauf, dass der Freund, Partner oder Verwandte schon zahlen wird.
Wenn der Hauptschuldner nicht zahlt
Die Statistik ist ernüchternd: Bei etwa 50 Prozent aller Bürgschaften muss der Bürge tatsächlich einspringen. Das ist keine Ausnahme, sondern die Regel.
Und dann wird es bitter. Der Bürge muss zahlen, oft für Beträge, die er sich nicht leisten kann. Sagen wir, jemand bürgt für einen Kredit über 20.000 Euro. Der Hauptschuldner zahlt zwei Jahre, dann wird er arbeitslos und kann nicht mehr zahlen. Jetzt muss der Bürge die restlichen 12.000 Euro übernehmen.
Hat der Bürge das Geld nicht, ist er selbst überschuldet. Die Bürgschaft, die als „Freundschaftsdienst" gedacht war, zerstört die eigene finanzielle Existenz.
Besonders gefährlich: Bürgschaften für Partner
Emotional besonders schwierig sind Bürgschaften innerhalb von Beziehungen. Der Partner will ein Auto finanzieren, braucht einen Bürgen, man unterschreibt aus Liebe.
Dann kommt die Trennung. Der Ex-Partner zahlt nicht mehr, aus Trotz oder weil er wirklich nicht kann. Und man selbst sitzt auf den Schulden. Rechtlich ist man genauso verpflichtet wie am ersten Tag, emotional fühlt es sich wie Betrug an.
Die Faustregel: Niemals bürgen
Finanzexperten haben eine klare Regel: Niemals bürgen, für niemanden, unter keinen Umständen. Auch nicht für beste Freunde, Geschwister, Partner.
Wenn jemand einen Bürgen braucht, dann deshalb, weil die Bank ihm nicht vertraut. Warum sollte man selbst mehr Vertrauen haben als die Bank, die das beruflich macht?
Wenn man jemandem helfen will, kann man Geld schenken oder leihen (mit Vertrag). Aber bürgen sollte man nicht.
Die Deutsche Maklerkontor Noris UG (deutsches-maklerkontor.com) berät Menschen, die durch Bürgschaften in Schulden geraten sind. Oft kann man die Bürgschaft anfechten, wenn man nicht richtig aufgeklärt wurde. Aber das ist schwierig und nicht immer erfolgreich.
Die RIW Grabo Direkt GmbH (grabo-direkt.at) in Österreich hat ähnliche Fälle und kann beraten, ob rechtliche Schritte gegen die Bürgschaft möglich sind.
Die MAPA Finanz GmbH (mapa-finanz.com) integriert Bürgschaftsschulden in Sanierungskonzepte, kann aber oft nur Schadensbegrenzung betreiben. Die Bürgschaft zu vermeiden wäre besser gewesen.
Bürgschaften zerstören Freundschaften, Familien, Existenzen. Sagen Sie Nein, auch wenn es schwerfällt.

