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Das Schulden-Lexikon
von Regional-Direkt

Die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Schulden kurz erklärt

 

Grundsätzlich sind Schulden etwas ganz Normales. Da in dem Begriff „Schulden“ das Wort „Schuld“ enthalten ist, hat er allerdings
einen schlechten Ruf – insbesonders wenn es mal nicht so gut läuft, kommt schnell die Einschätzung „selber Schuld“ oder „da sieht man
es mal wieder“ ins Spiel. Dabei wird gerne vergessen, dass ohne Schulden wirtschaftlich nicht viel laufen würde. (siehe "Kreditlexikon").
Schulden werden immer erst dann zum Problem, wenn die Raten nicht mehr zurückgezahlt werden können. Das hat meist drei Gründe:
Krankheit, Arbeitslosigkeit und/oder Trennung. Diese Gründe führen meist zu einer Verschlechterung der budgetären Lage, hinzu kommen
hohe Strafgebühren und plötzlich übersteigen die Ausgaben die Einnahmen. Spätestens jetzt wird es höchste Zeit für nachhaltige
Gegenmaßnahmen wie eine Finanzsanierung (siehe Link).

Um rund um das Thema Schulden begrifflich auf Stand zu sein, finden Sie im Folgenden alle wichtigen Begriffe kurz und einfach erklärt.

 

 

A

Abmahnung

Abmahnung von der Bank oder anderen Dienstleistern sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wenn Sie der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, endet das Mahnverfahren im schlimmsten Fall vor Gericht, was weitere Kosten nach sich zieht. Zudem kann die Bank den Kreditvertrag kündigen.

Aussergerichtlicher Einigungsversuch

Bevor ein Schuldner beim Insolvenzgericht einen Eigenantrag auf ein Insolvenzverfahren stellen kann, muss ein aussergerichtlicher Einigungsversuch (AEV) stattfinden. Beim AEV wird versucht, eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern zu erreichen. Das Scheitern des AEV muss zum Beispiel von einem Rechtsanwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle bescheinigt werden, damit das Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann.

 

Abtretung

Bei Abschluss eines Kredits können der zukünftige Lohnanspruch, Ansprüche aus Abfindungen, Provisionen und Sozialleistungen des Kreditnehmers an die Bank abgetreten werden. Und auch die Banken nutzen das Mittel der Abtretung, etwa wenn sie Forderungen an Inkasso-Unternehmen abtreten. Der Ursprungsgläubiger verkauft die Forderung normalerweise zu einem geringeren Preis, und das Inkassounternehmen tritt als Gläubiger auf.

B

Betreibung

Wenn Gläubiger trotz Mahnungen und Zahlungserinnerungen noch immer auf ihr Geld warten, dann haben sie die Möglichkeit als letzten Schritt die Betreibung einzuleiten. Eine Betreibung ist eine Form der Zwangsvollstreckung, um Geldforderungen einzutreiben. Sie wird von den Betreibungsämtern vollstreckt. Es gibt drei verschiedene Arten von Betreibungen: die Betreibung auf Pfändung, Pfandverwertung oder Konkurs.

Basiszins

Der Basiszins dient als Berechnungsgrundlage für den Verzugszins (Verzug). Außerdem beeinflusst er auch das Zinsniveau, zu dem Banken Kredite vergeben oder Spareinlagen verzinsen.

 

Betreibungsbeamter

Der Betreibungsbeamte setzt juristische Mittel ein, um Geld für einen Dritten im Auftrag einzutreiben. Dabei hat er weitreichende Möglichkeiten. So kann er ohne Durchsuchungsbefehl Wohnungen, Türen, Räume und Kästen öffnen. Weiterhin darf er Polizeigewalt in Anspruch nehmen, Räume versiegeln oder plombieren.

 

Beratungshilfe

Beratungshilfe bei gerichtlichen Terminen kann viel Geld kosten. Mit der unentgeltlichen Rechtspflege wird auch Personen, die nicht über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen, um einen Anwalt zu beauftragen und die Gerichtskosten zu bezahlen, ermöglicht, Prozesse zu führen. Die Bedingungen: Nach der Rechtsprechung wird eine Partei als mittellos angesehen, wenn ihr Einkommen das betreibungsrechtliche Existenzminimum um höchstens CHF 500.00 überschreitet und sie keine Vermögenswerte besitzt.

 

Beschlagnahmung

Durch die Beschlagnahme wird eine sichergestellte Sache in Gewahrsam genommen. Das sind in der Regel Gegenstände, die als Beweismittel von Bedeutung sein können. Sie dürfen zunächst sichergestellt und dann beschlagnahmt werden, wenn sie nicht freiwillig herausgegeben werden. Siehe auch Pfändung.

E

Existenzminimum

Als Existenzminimum werden die Mittel bezeichnet, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind. Dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung und eine grundlegende medizinische Versorgung. Wer Schulden hat, dem bleibt neben Wohnen und Krankenkasse ein betreibungsrechtliches Existenzminimum von 1200 Franken pro Monat. Wer von der Sozialhilfe lebt, bekommt als Einzelperson je nach Kanton einen Grundbedarf von 986 Franken pro Monat. Das muss für Essen, Kleider, Haushalt, Körperpflege, Verkehr und Kommunikation reichen. Miete, Krankenkasse und Gesundheitskosten werden separat übernommen.

F

Forderung

Eine Forderung ist der Anspruch des Gläubigers auf eine Leistung des Schuldners. Das können zum Beispiel der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises oder die Zahlung von vereinbarten Kreditraten sein. Der Anspruch kann notfalls durch Klage und/oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt werden.

G

Gläubiger

Ein Gläubiger ist die Person oder auch Firma, der ein Anspruch wie etwa die Zahlung des Kaufpreises, Rückzahlung eines Kredites gegen den Schuldner zusteht. Im Falle eines Kredites von einer Bank ist die Bank der Gläubiger.


 

 

 

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